AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Christine Schmitt – Mentoring im Unternehmen
Stand 15.01.2020
§ 1 Allgemeines
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für durch „Christine Schmitt – Mentoring im Unternehmen“ verkaufte Einzelleistungen sowie für Mentoring-Programme. Ein Mentoring-Programm umfasst mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen: Strategieworkshops, Koordinatorenschulungen, Seminare, Trainings, Inhouse-Trainings, Workshops, Handbücher, E-Learnings und Beratungsleistungen. Bei Buchung nur einer Dienstleistung ist von einer Einzelleistung die Rede.
1.2 Explizit ausgenommen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Erwerb einer Nutzungslizenz der Software Mentoring Link. Hier ist ein separater Lizenzvertrag zwischen dem Auftraggeber und der Firma biz4d mit gesonderten AGBs zu schließen. Christine Schmitt – Mentoring im Unternehmen tritt hier als vermittelnder Vertriebspartner auf.
1.3 Christine Schmitt – Mentoring im Unternehmen ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen selbst oder durch qualifizierte und lizensierte Partner zu erbringen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
1.4 Bei dem Vertrag zwischen Christine Schmitt – Mentoring im Unternehmen und Kunde handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag.
1.5 Die Vertragspartner unterrichten sich gegenseitig über alle Umstände, die für den Auftrag und seine Ausführung bedeutsam sind
§ 2 Leistung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich jeweils aus der Leistungsbeschreibung des Angebots bzw. der Einzelleistungsbeschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung.
§ 3 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung oder der Anmeldebestätigung durch Christine Schmitt – Mentoring im Unternehmen für die jeweilige Einzelleistung oder des Mentoring-Programms zustande.
§ 4 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
3.1 Bei Buchung von Einzelleistungen erfolgt die Rechnungsstellung zusammen mit der Auftrags- oder Anmeldebestätigung und ist ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
3.2 Bei Buchung von Mentoringprogrammen erfolgt die Rechnungsstellung der Gesamtleistungen nach folgendem Zahlungsplan:
40% der Auftragssumme mit Auftragsbestätigung
40% der Auftragssumme nach Abschluss der Mentoren- und Mentee-Schulung oder alternativ der Freischaltung der E-Learnings allerdings spätestens 12 Monate nach Auftragsbestätigung. Umfasst das Mentoring-Programm keine dieser Dienstleistungen erfolgt die Festlegung der zweiten Abschlagszahlung gemäß Angabe auf dem Angebot oder schriftlicher Vereinbarung.
20% der Auftragssumme nach Abschluss des Mentoring-Programms allerdings spätestens 18 Monate nach Auftragsbestätigung
Die Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
3.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Christine Schmitt – Mentoring im Unternehmen berechtigt, die Ausführung vorliegender Aufträge des Kunden bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen oder die vorliegenden Aufträge zurückzuweisen.
§ 5 Rücktrittsrecht
Tritt der Kunde aus Gründen, die von Christine Schmitt – Mentoring im Unternehmen nicht zu vertreten sind, vom Vertrag zurück, so gelten folgende Vergütungsbedingungen:
Bei Rücktritt von dem geschlossenen Vertrag bis spätestens 4 Wochen vor der ersten geplanten Leistungserbringung hat Christine Schmitt – Mentoring im Unternehmen Anspruch auf 10% der Auftragssumme, allerdings mindestens 200 Euro zzgl. MwSt.
Bei einem Rücktritt zwischen 4 Wochen und 14 Tagen vor der ersten Leistungserbringung oder spätestens 3 Monaten nach Zustandekommens des Vertrags hat Christine Schmitt – Mentoring im Unternehmen Anspruch auf 50% der Auftragssumme.
Bei einem Rücktritt ab 14 Tage vor der geplanten ersten Leistungserbringung oder spätestens 6 Monate nach Zustandekommen des Vertrages beträgt der Anspruch 100% der Auftragssumme.
Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
§ 6 Werbung
Auftraggeber und Auftragnehmer sind berechtigt, zu Werbezwecken auf ihre Zusammenarbeit im Rahmen des Mentoringprogramms hinzuweisen und damit zu werben.
§ 7 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Bei Präsenzveranstaltungen im Rahmen eines gebuchten Mentoring-Programms stellt der Kunde die notwendige und geeignete Infrastruktur, insbesondere die Seminarräumlichkeiten (intern oder extern) mit mindestens folgender Ausstattung: 2 Flipcharts, 2 Moderatorenwänden, 1 Moderatorenkoffer sowie Beamer, Zugang zum W-LAN und wenn nötig installierte Software und Hardware sowie entsprechende Zugriffsrechte.
Des Weiteren ist der Auftraggeber dazu verpflichtet eine geeignete Verpflegung für die Teilnehmer sicher zu stellen.
§ 8 Haftung
Christine Schmitt – Mentoring im Unternehmen haftet für Schäden, die durch sie oder durch von ihr beauftragte Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden.
Ist der Auftragnehmer wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigem Grund an der Durchführung einer vereinbarten Dienstleistung verhindert, werden die Vertragspartner, sofern möglich, einen Ersatztermin vereinbaren. Eine Anspruch auf Schadensersatz von Folgekosten gegenüber Christine Schmitt – Mentoring im Unternehmen wird in diesem Fall ausgeschlossen.
§ 9 Geheimhaltung
Die von Christine Schmitt – Mentoring im Unternehmen angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen, Berechnungen und Materialien dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Christine Schmitt – Mentoring im Unternehmen. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sein sollte.
Eine Weitergabe dieser Materialien an Dritte sowie jegliche Vervielfältigung, untersagt.
Beide Parteien verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten im Unternehmen sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist.
§ 9 Datenschutz
Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von Christine Schmitt – Mentoring im Unternehmen auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu, insofern es zur Umsetzung des jeweilig gebuchten Moduls notwendig ist. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von Christine Schmitt – Mentoring im Unternehmen vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Christine Schmitt – Mentoring im Unternehmen ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Vertragsbeziehungen erfolgt die Löschung nach deren Ende.
§ 10 Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens (Mannheim).
§ 11 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Vertragspartner einschließlich dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien sind einander verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck der Vereinbarung soweit als möglich erreicht.