AGB
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Christine Schmitt – Mentoring im Unternehmen
Stand 11.03.2024
§ 1 Allgemeines
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für durch „Christine Schmitt – Mentoring im Unternehmen“ verkaufte Einzelleistungen sowie für Mentoring-Programme. Ein Mentoring-Programm umfasst mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen: Strategieworkshops, Seminare, Trainings, Inhouse-Trainings, Workshops, Handbücher, E-Learnings und Beratungsleistungen. Bei Buchung nur einer Dienstleistung ist von einer Einzelleistung die Rede.
1.2 Christine Schmitt – Mentoring im Unternehmen ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen selbst oder durch qualifizierte und lizensierte Partner zu erbringen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
1.3 Bei dem Vertrag zwischen Christine Schmitt – Mentoring im Unternehmen und Kunde handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag.
1.4 Die Vertragspartner unterrichten sich gegenseitig über alle Umstände, die für den Auftrag und seine Ausführung bedeutsam sind
§ 2 Leistung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich jeweils aus der Leistungsbeschreibung des Angebots bzw. der Einzelleistungsbeschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung.
§ 3 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung oder der Anmeldebestätigung durch Christine Schmitt – Mentoring im Unternehmen für die jeweilige Einzelleistung oder des Mentoring-Programms zustande.
§ 4 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
4.1 Bei Buchung von Einzelleistungen erfolgt die Rechnungsstellung nach Projektabschluss, sofern nichts anderweitiges im Angebot geregelt ist.
4.2. Bei Mentoring-Programmen oder anderen langfristigen Projekten erfolgt die Abrechnung quartalschweise, oder – sofern kundenseitig gewünscht- auch öfter.
4.3. Rechnungen sind grundsätzlich mit dem Standard-Zahlungszielen des Kunden zu bezahlen. Falls von Kundenseite nichts Anderweitiges angegeben wird, beträgt das Zahlungsziel 14 Tage netto.
4.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Christine Schmitt – Mentoring im Unternehmen berechtigt, die Ausführung vorliegender Aufträge des Kunden bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen oder die vorliegenden Aufträge zurückzuweisen.
§ 5 Rücktrittsrecht
Bei der Stornierung von Aufträgen werden die bereits angefallenen Kosten (nicht erstattungsfähige Tickets, nicht wiederverwendbares Material, Vorbereitungszeiten) in Rechnung gestellt.
§ 6 Werbung
Auftraggeber und Auftragnehmer sind berechtigt, zu Werbezwecken auf ihre Zusammenarbeit hinzuweisen und damit zu werben.
§ 7 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Bei Präsenzveranstaltungen stellt der Kunde die notwendige und geeignete Infrastruktur, insbesondere die Seminarräumlichkeiten (intern oder extern) mit mindestens folgender Ausstattung, sofern nichts anderes vereinbart wurde: 2 Flipcharts, 2 Moderatorenwänden, 1 Moderatorenkoffer sowie Beamer, Zugang zum W-LAN und wenn nötig installierte Software und Hardware sowie entsprechende Zugriffsrechte.
Des Weiteren ist der Auftraggeber dazu verpflichtet eine geeignete Verpflegung für die Teilnehmer sicher zu stellen.
§ 8 Haftung
Christine Schmitt – Mentoring im Unternehmen haftet für Schäden, die durch sie oder durch von ihr beauftragte Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden.
Ist der Auftragnehmer wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigem Grund an der Durchführung einer vereinbarten Dienstleistung verhindert, werden die Vertragspartner, sofern möglich, einen Ersatztermin vereinbaren oder einen Ersatztrainer. Eine Anspruch auf Schadensersatz von Folgekosten gegenüber Christine Schmitt – Mentoring im Unternehmen wird in diesem Fall ausgeschlossen.
§ 9 Geheimhaltung
Die von Christine Schmitt – Mentoring im Unternehmen angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen, Berechnungen und Materialien dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Christine Schmitt – Mentoring im Unternehmen. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sein sollte.
Eine Weitergabe dieser Materialien an Dritte sowie jegliche Vervielfältigung, untersagt.
Beide Parteien verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten im Unternehmen sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist.
§ 10 Datenschutz
Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von Christine Schmitt – Mentoring im Unternehmen auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu, insofern es zur Umsetzung der jeweilig gebuchten Dienstleistung notwendig ist. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von Christine Schmitt – Mentoring im Unternehmen vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Christine Schmitt – Mentoring im Unternehmen ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Vertragsbeziehungen erfolgt die Löschung nach deren Ende.
§ 11 Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens (Bad Kreuznach).
§ 12 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Vertragspartner einschließlich dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien sind einander verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck der Vereinbarung soweit als möglich erreicht.